Politische Positionen
Arbeitszeitgesetz
Die Arbeitsrealität der Veranstaltungswirtschaft stellt in ihrer projektbezogenen Logik das Ereignis an einem definierten Ort zu einer definierten Zeit in den Mittelpunkt, was oft unvorhergesehene Mehraufwände, mehrtägige Abläufe oder unregelmäßige Einsatzzeiten auslöst. Der reguläre Acht-Stunden-Tag und das geltende Arbeitszeitgesetz werden dieser Praxis nicht gerecht und gefährden nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kultur-, Messe-, und Veranstaltungsbranche, sondern auch die Veranstaltungen selbst. Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert daher die europarechtskonforme Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden, berechnet über einen Referenzzeitraum von 4 oder 6 Monaten und unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden.
Jugendarbeitsschutz
Jugendliche Beschäftigte, insbesondere Auszubildende der Veranstaltungswirtschaft, sollen bereits ab 16 Jahren – analog zum Gaststätten- und Schaustellergewerbe – auch abends bis 22 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen bei Vor-, Nachbereitung und Durchführung von Veranstaltungen tätig sein dürfen. Ziel ist eine realistische, ganzheitliche Ausbildung, die die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Branche abbildet.
SIGG
Es benötigt deutliche Präzisierungen von zentralen Aussagen im SIGG, um Fehlinterpretationen zulasten der Veranstaltungswirtschaft zu vermeiden. Zentral ist die klare Abgrenzung zwischen echten Bewachungstätigkeiten und Serviceleistungen wie Einlasskontrollen, Besucherlenkung oder ‑betreuung. Diese dürfen nicht pauschal als Sicherheitsdienst eingestuft werden, da sonst unnötige Qualifikations- und Kostenhürden entstehen (§34a Gewebeordnung). Zudem fordert das Forum Veranstaltungswirtschaft praxisnahe Regelungen, veranstaltungsspezifische Qualifizierungen und Rechtssicherheit für Betreiber, Dienstleister und Behörden. Ziel ist ein hohes Sicherheitsniveau ohne überbordende Bürokratie und ohne die wirtschaftliche Durchführbarkeit von Veranstaltungen zu gefährden.
ÜAnlGVO
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik unterscheiden sich von überwachungsbedürftigen Anlagen. Zudem ist kein erhöhtes Unfallgeschehen mit diesen Anlagen bekannt. Die Änderung der Prüfzuständigkeiten ausschließlich durch Prüfsachverständige bzw. ZÜS, bewirkt nur eine unverhältnismäßige Verschärfung. Derzeit werden jährlich wiederkehrende Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt, die mit erheblichem Aufwand hierfür spezialisiert und qualifiziert sind. Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik sollen in Rahmen der Arbeitsmittelverordnung und nicht im Rahmen der ÜAnlGVO geführt werden.
MVStättVO
Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert eine praxistaugliche, bundesweit einheitliche und verhältnismäßige Umsetzung der MVStättVO. Die Länderverordnungen müssen alle Realitäten in Veranstaltungsstätten abbilden, egal ob Konzert, Show, Tagung, Messe, Kongress oder Sportveranstaltung. Neue Anforderungen an Sicherheitskonzepte, Betreiberpflichten und Veranstaltungsabläufe müssen die komplexe Realität von Veranstaltungsstätten berücksichtigen. Zentral sind klare Verantwortlichkeiten, Flexibilität im Betrieb und der Verzicht auf Überregulierung, damit Sicherheit gestärkt wird, ohne Veranstaltungen unnötig zu erschweren.
Statusfeststellung / Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit ist die Beauftragung einer Person mit Aufträgen, die in der Ausführung eine abhängige Beschäftigung darstellen. Entscheidend sind aktuell die Einbindung in den Betrieb des Auftraggebenden und die Weisungsgebundenheit des Auftragnehmenden. Seit 2003 orientiert man sich an einer unendlichen Reihe an Indizien, die vom Prüfenden abhängt. Diese Rechtsunsicherheit bedroht jede Selbständigkeit und verlagert Wertschöpfungsketten ins Ausland. Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens und eine praxistaugliche Definition von Selbstständigkeit.
Soziale Absicherung Selbständiger
Die soziale Absicherung von Menschen in Deutschland muss von der Erwerbsquelle gelöst werden. Alle Einwohner zahlen nach gleichen Regeln in die gesetzlichen Sicherungssysteme ein. Durch die Definition von Selbständigkeit als Personalunion aus Arbeitgeber und Arbeitnehmer, fallen alle Gesetze der verschiedenen Disziplinen an ihren Platz. Die Beiträge werden monatlich zentral von einer Stelle erhoben, abgerechnet und eingezogen. Ein Bestandsschutz für Selbständige muss deren bisherige Altersvorsorge schützen. Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert deshalb eine angepasste Berücksichtigung von Selbständigen in den gesetzlichen sozialen Sicherungssystemen und eine auf ihre Erwerbsbiographie abgestimmte Beitragsberechnung.
Beitragsgerechtigkeit in den gesetzlichen Sicherungssystemen
Gesetzlich versicherte Selbstständige müssen aufgrund systemimmanenter Fehler bei der Beitragsbemessung ungerechtfertigt mindestens 20 Prozent höhere Sozialversicherungsbeiträge entrichten, als dies der Summe aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in einem vergleichbaren Angestelltenverhältnis entspricht. Noch höhere Belastungen ergeben sich bei GKV-versicherten Teilzeit-Selbstständigen und Frauen in der Familienphase. Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert eine Korrektur der Bemessungsgrundlage für Selbständige.
EU-Richtlinie zur Plattformökonomie
Grundsätzlich sieht das Forum Veranstaltungswirtschaft es als richtig und wichtig an, die Arbeitsbedingungen auf digitalen Plattformen zu regulieren. Die EU-Richtlinie enthält aber sehr schwammige Punkte: Artikel 2 (1) Definition von „digitalen Arbeitsplattformen“, Artikel 4 (1) Gesetzliche Vermutung, Artikel 4 (2) Fünf Kriterien, von denen zwei ausreichen für Scheinselbstständigkeit sein sollen.
Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert von der Bundesregierung eine klare Definition dieser Punkte in der Umsetzung in deutsches Recht einzuführen, damit nicht jeder Auftraggeber zur Plattform wird.
KSK
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein zentraler Baustein zur sozialen Absicherung selbstständiger Kreativer und wird von der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft ausdrücklich unterstützt. Zugleich gerät das System unter Druck: Steigende Kosten treiben den Abgabesatz, während Unternehmen bereits stark belastet sind. Um Stabilität zu sichern, fordert das Forum Veranstaltungswirtschaft, dass der Künstlersozialabgabesatz bis mindestens 2030 auf 5,0 Prozent begrenzt wird. Maßnahmen zur Finanzierung der Stabilisierung sind neben der Anhebung des Bundesanteils vor allem eine Abgabepflicht für digitale Verwerter und mehr Abgabengerechtigkeit bei den bisherigen Verpflichteten.
Ticketzweitmarkt
Auf Online-Ticketmarktplätzen findet gerade bei stark nachgefragten Veranstaltungen in Kultur und Sport ein mittlerweile überwiegend gewerblicher und in weiten Teilen rechtsmissbräuchlicher Weiterverkauf von Tickets statt. Mit ihren Bots, Fake-Accounts, Leerverkäufen und überhöhten Preisen schaden die Schwarzhändler Fans, Künstlern, Veranstaltern und der Branche insgesamt. Gemeinsam mit DOSB, DFB und DFL sowie der Verbraucherzentrale setzt sich das Forum Veranstaltungswirtschaft für gesetzliche Regeln ein, die Transparenz schaffen, Verbraucher schützen, privaten Weiterverkauf gewährleisten und fairen Zugang zu Live-Erlebnissen sichern.
Funkfrequenzvergabe/TKG-Änderungsgesetz 2026
Drahtlose Mikrofone, In-Ears und Crew-Kommunikation sind essenziell für jede professionelle und sichere Produktion – von Konzerten über Kongresse bis zu Sport oder Rundfunk. Sie alle benötigen verlässliche Funkfrequenzen. Das Forum Veranstaltungswirtschaft setzt sich daher mit Partnern wie Save Our Spectrum für den Erhalt der sog. „Kulturfrequenzen“ (470–694 MHz) ein. Nur so bleiben stabile Veranstaltungs-Produktionen in Europa möglich und Ausfälle mit Folgen für Publikum und Branche werden vermieden. Besonders kritisch sieht das Forum Veranstaltungswirtschaft die von Bundeswehr, stationierten Streitkräften oder Behörden selbst zu erstellende Einschätzungsprärogative zur Feststellung unverhältnismäßiger Nutzerbeinträchtigungen.
Handelshemmnisse zwischen EU und UK (Touring)
Der Brexit führte im internationalen Tournee- und Veranstaltungsgeschäft zu erheblichen Bürokratie- und Kostenaufwänden, die die Unternehmen belasten und hunderttausenden Beschäftigten von Crews bis Künstlern die Erwerbsgrundlagen zu entziehen drohen. Einfuhrbeschränkungen, Zölle, national differierende Einreisebestimmungen, strenge Visabedingungen und beschränkte Arbeitserlaubnisse und Güterfernverkehrsgesetze werden den Gegebenheiten im Tournee- und Veranstaltungsbetrieb nicht gerecht. Das Forum Veranstaltungswirtschaft setzt sich mit Partnerverbänden aus UK und ganz Europa für ein angepasstes Visa- und Arbeitserlaubnisabkommen für die Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft sowie für Ausnahmen von den Einfuhrbestimmungen und dem Trade and Cooperation Agreement TCA ein.
Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
Künstler und Verwerter künstlerischer Leistungen sind in der Kulturwirtschaft eng miteinander verbunden. Ihre wechselseitige Beziehung ist für beide Geschäftsmodelle grundlegend. Seit über 100 Jahren sind Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder GVL die vermittelnde Instanz dafür, während das Deutsche Patent- und Markenamt über angemessene Tarife und Tarifbedingungen wacht. Neben den klassischen Verwertungsgesellschaften agieren nun zunehmend weitere (gewerbliche) Anbieter im Markt, die Rechte bündeln und lizenzieren. Für sie müssen vergleichbare Mindeststandards gelten, um nicht nur den Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften, sondern insbesondere auch Transparenz, Angemessenheit und Rechtssicherheit von Tarifen und Lizenzbedingungen zu gewährleisten. Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert, dass im Verwertungsgesellschaftengesetz VGG regulatorische Lücken geschlossen werden und die Rechtssicherheit gestärkt wird.
Margensteuer
Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie verpflichtet zur Anwendung der Margenbesteuerung auch im B2B‑Bereich. Deutschland setzt dies mit § 25 UStG um, wodurch Reiseleistungen im Rahmen geschäftlicher Veranstaltungen (z. B. Konferenzen, Incentives) nicht dem Vorsteuerabzug unterliegen. Dies führt zu wirtschaftlicher Belastung und bürokratischem Mehraufwand für die Veranstaltungsbranche. Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert eine Änderung der EU‑Mehrwertsteuerrichtlinie. Diese soll eine Opt-out-Möglichkeit für Mitgliedstaaten vorsehen. Deutschland soll B2B-Reiseleistungen künftig wieder unter die Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug stellen können. Alternativ muss eine praktikable Gruppenmargenregelung eingeführt werden.
Visa-Verfahren
Internationale Messebeteiligung scheitert zunehmend an ineffizienten Visa-Prozessen:
Monatelange Wartezeiten, fehlende Termine und bürokratische Hürden gefährden Investitionen und schwächen den Standort Deutschland. Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert priorisierte, digitalisierte und verlässliche Visa-Verfahren für Messegäste als integralen Bestandteil der Exportpolitik.
Messeförderprogramme
Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert konsistente und kohärente Messeförderprogramme für die ausstellende Wirtschaft. Diese Programme sind ein Wachstumsinstrument – sie stärken Märkte, Innovation und Export nachweislich, sind jedoch durch steigende Kosten und uneinheitliche Länderstrukturen schwer zugänglich. Eine stärkere, verlässliche und koordinierte Förderstruktur würde mehr Unternehmen die Teilnahme an deutschen und internationalen Messen ermöglichen, Innovationen schneller in den Markt bringen und damit die Wettbewerbsfähigkeit sowie den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig stärken.
Politische Sichtbarkeit der Veranstaltungswirtschaft
Die Veranstaltungswirtschaft ist eine Schlüsselindustrie mit hoher Wertschöpfung, Beschäftigungswirkung und zentraler Rolle für Export und Innovation sowie für Kultur und Sport. Dennoch fehlt bislang eine klare strukturelle Verankerung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert einen zentralen Ansprechpartner sowie einen kontinuierlichen Branchendialog, um die wirtschaftspolitische Bedeutung der Branche angemessen zu berücksichtigen.
Wettbewerbsfähigkeit des Messe- und Kongressstandorts Deutschland
Weltweit investieren Messe-, Kongress- und Veranstaltungsorte in Infrastruktur und neue Leitmessen entstehen in dynamischen Wachstumsmärkten wie Asien und dem Mittleren Osten. Gleichzeitig behauptet Deutschland mit einem Großteil der Weltleitmessen seine Spitzenposition, die jedoch nur durch kontinuierliche Investitionen gesichert werden kann. Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert gezielte Entlastungen und Bürokratieabbau, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig zu sichern.