Aufgrund einer telefonischen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Rückmeldungen der Verbandsmitglieder wissen wir, dass die Bundesregierung bei den Bewilligungsstellen der Länder eine strengere Auslegung und Anwendung der Förderrichtlinien der Überbrückungshilfe IV fordert. Dies kann durchaus dazu führen, dass bei den Schlussabrechnungen zu den „vorläufigen“ Bewilligungsbescheiden oder den vorausgegangenen Überbrückungshilfen I, II, und III, Fördermittel zurückgefordert werden. Insbesondere das Schreiben des damaligen Bundeswirtschaftsministeriums vom Juni 2021 bezüglich der Bewilligung von Fixkosten bei Verbundunternehmen sorgt jetzt schon für Bewilligungsbescheide, mit denen in der Vergangenheit anerkannte Fixkosten nicht mehr anerkannt werden. Damit die Verbände zu dieser aus ihrer Sicht fragwürdigen Praxis gegenüber der Politik Stellung nehmen können, führen wir unter den Mitgliedern der Verbände des Forums Veranstaltungswirtschaft eine Blitzumfrage durch. Im Interesse der Sache bitten wir Sie, daran unbedingt teilzunehmen. Da wir die Auswertung dieser Stellungnahme zur Vorbereitung eines Treffens am 29. November mit dem BMWK an das Ministerium versenden wollen, benötigen wir Ihre Stellungnahme durch Teilnahme an der Blitzumfrage bereits bis zum 22. November 2022. Die Ergebnisse später eingehender Teilnahmen werden daher dann leider nicht in unsere Stellungnahme einfließen können.
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