1. Ansprechpartner in der Bundesregierung
Die Veranstaltungswirtschaft benötigt bessere Infrastrukturen und attraktivere Rahmenbedingungen für Events sowie Maßnahmen, um Beschäftigte zielführender zu qualifizieren und weiterzubilden. Unsere Forderung: Wir brauchen einen direkten Ansprechpartner im Bundeswirtschaftsministerium, der sich regelmäßig um die Belange des sechstgrößten Wirtschaftszweigs in Deutschland kümmert.
2. Anpassung des Arbeitszeitgesetzes
Die Veranstaltungswirtschaft gehört zu den Branchen, in denen unregelmäßige Arbeitszeiten betriebsnotwendig anfallen. Unsere Forderung: Wir brauchen ein Arbeitszeitgesetz, das diesen Bedingungen gerecht wird. Wir empfehlen das europarechtskonforme Modell aus Österreich: Dort gibt es bei bis zu 60 Wochenstunden und 12-Stunden-Tagen einen Zeitausgleich über Arbeitszeitkonten.
3. Gleichbleibende Künstlersozialabgabenhöhe
Die Künstlersozialkasse (KSK) sichert Künstlerinnen und Künstler in den Sozialsystemen ab. Vergleichsweise viel zahlen Konzertveranstalter in die KSK ein. Allerdings stehen sie zurzeit, wie viele andere Beteiligte der Konzertwirtschaft, unter erheblichem Preisdruck. Unsere Forderung: Wir brauchen eine Künstlersozialabgabe (KSA), die bis 2030 konstant bei fünf Prozent bleibt. Gerade kleinere Veranstaltungsformate profitieren davon, wenn diese Kosten nicht steigen.
4. Kulturelle Stadtentwicklung
Es gibt eine Fachkommission Städtebau der Bauministerfachkonferenz, die zu Themen wie Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht tagt. Unsere Forderung: Wir brauchen zusätzlich eine Arbeitsgruppe „Kulturräume”. Sie sollte sich allein der kulturellen Entwicklung von Städten widmen und Beschlussvorlagen erarbeiten. Einbezogen werden sollten die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Fachverbände.
5. Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen
Die aktuelle Statusfeststellung bedeutet für alle Wirtschaftszweige eine große Rechtsunsicherheit. Gerade in agilen Strukturen wie die der Veranstaltungswirtschaft wirkt sie sich destruktiv aus. Es muss klare und sichere Regeln für die Beauftragung von Selbständigen geben, die moderne Arbeitsmittel und Risiken mit beachten. Unsere Forderung: Wir fordern, dass das Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV für die Beteiligten praktikabel und rechtssicher aufgestellt wird. Es braucht im SGB eine genaue Definition der Selbständigkeit. Die Altersvorsorgepflicht für Selbständige muss endlich, gemäß Koalitionsvertrag, umgesetzt werden.
6. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Es ist in Deutschland zu kompliziert, seinen ausländischen Berufsabschluss anerkennen zu lassen. Gerade die Veranstaltungswirtschaft kann durch ihre Strukturen viel zur Integration von Geflüchteten und Migranten beitragen. Unsere Forderung: Wir brauchen für ausländische Fachkräfte einen leichteren Zugang und reduzierte bürokratische Prüfzeiträume. Helfen können digitale Verfahren, weniger strenge Anforderungen an Ausbildungsbetriebe und generell niedrigere Hürden.
7. Förderung inländischer Messeaussteller
Die ausstellende deutsche Wirtschaft erhält im Inland keine systematische Messeförderung, wie sie Staaten, z. B. Türkei, Italien oder China, ihren Unternehmen gewähren. Der Messestandort Deutschland hat dadurch einen Wettbewerbsnachteil. Unsere Forderung: Wir brauchen hierzulande eine systematische Förderung von Messeaustellern.
8. Gerechtes Gewerbemietrecht
Viele Akteure der Kultur haben Gewerbemietverträge. Weil diese eher „mieterunfreundlich” sind, werden besonders kleine Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft aus den Innenstädten verdrängt. Unsere Forderung: Wir brauchen gleiche Rechte für Mieter und Vermieter. Das bislang ungeregelte Gewerbemietrecht muss angepasst werden, zum Beispiel in Hinsicht auf Kündigungsschutz oder Mietobergrenzen.
9. Einheitliche Margenbesteuerung
Aufgrund eines EuGH-Urteils gilt die Margenbesteuerung nicht nur beim Pauschaltourismus, sondern auch im Bereich B2B-MICE. Allerdings sorgen gut gemeinte Ausnahmeregelungen inzwischen für zu viel Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Unsere Forderung: Wir brauchen klare, praktikable und pauschale Regelungen. Nur so können Unternehmen die Margenbesteuerung unbürokratisch und korrekt umsetzen.