Bund und Länder beschließen in Deutschland immer wieder unterschiedliche Corona-Regeln, um die Pandemie einzudämmen. Allerdings sind die jeweiligen Länder für ihre direkte Umsetzung vor Ort verantwortlich. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen eine interaktive Karte zur Verfügung, in der Sie Ihr Land jeweils anklicken können. Der Klick führt Sie im direkten Link zu den einzelnen Verordnungen, die wir regelmäßig aktualisieren.

 

 

 

Pandemievorsorge für Herbst und Winter: neuer rechtlicher Rahmen im Infektionsschutzgesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes einen Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erarbeitet. Das IfSG enthält unter anderem die rechtlichen Grundlagen zur Pandemiebekämpfung. Die bisherigen auf die COVID-19-Pandemie bezogenen Sonderregeln sind bis zum 23. September 2022 befristet.

Im Herbst und Winter ist mit einem saisonalen Anstieg der COVID-19-Fälle zu rechnen – und mit einer gesteigerten Belastung des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastruktur. Deshalb sind modifizierte Anschlussregeln erforderlich. Der Vorschlag sieht lageangepasste Rechtsgrundlagen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 vor. Die bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden bis zum 30. September 2022 befristet.

Weitere Informationen zu der Pandemievorsorge vom Bundesgesundheitsministerium finden Sie hier (03. August 2022) oder auf der Seite der Bundesregierung (04.08.2022).

 

Informationen zu den einzelnen Bundesländern in Deutschland

(Letzte Aktualisierung 02.03.2023, 12:00 Uhr)

 

Wir haben Ihnen die aktuell geltenden Regelungen der einzelnen Bundesländern (in alphabethischer Reinfolge) aufgelistet und kurz zusammengefasst (die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert, alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Da sich die Lage täglich ändert, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Webseiten und Verordnungen der Länder die aktuellsten Informationen beinhalten.

 

Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft. Die aktuellen Änderungen finden Sie hier.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Bayern

Ab Mittwoch, den 1. März 2023, gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Hier finden Sie die Pressemitteilung.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Berlin

Seit 13. Februar 2023 gelten keine berlinspezifischen Corona-Maßnahmen mehr. Die Berliner Corona-Verordnung ist nicht mehr in Kraft. Bundesweit gelten bis zum 07. April 2023 jedoch weiterhin bestimmte Schutzmaßnahmen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Brandenburg

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Brandenburg wurde mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben. Damit gelten bundesweit (und somit auch in Brandenburg) bis zum 7. April 2023 nur noch folgende Schutzmaßnahmen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Bremen

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Alle landesrechtlichen Maßnahmen sind aufgehoben. Weitergehende Maßnahmen des Bremer Senats im Rahmen einer Corona-Verordnung gibt es aktuell nicht, dies gilt auch für lokale Allgemeinverfügungen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Hamburg

Die Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft. Es gelten aber weiter die Regelungen, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes festlegt, insbesondere für Einrichtungen für vulnerable Personen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Hessen

Ab dem 1. März entfallen bundesweit und damit auch in Hessen fast alle Corona-Regeln. Es besteht lediglich noch eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Diese Regel gilt noch bis zum 7. April.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Diese Verordnung ist gültig ab dem 1. Oktober 2022 und tritt mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Niedersachsen

Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben. Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen. Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen am 7. April aufrechterhalten bleiben.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Nordrhein-Westfalen

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen läuft am 28. Februar aus. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ab dem 1. März.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Rheinland-Pfalz

Mit der dritten Landesverordnung zur Änderung der 34. Corona-Bekämpfungsverordnungen Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) wird das Datum des Außerkrafttretens der Verordnung auf den Ablauf des 28. Februar 2023 vorverlegt. Ab Mittwoch, 1. März, gilt die 34. CoBeLVO somit nicht mehr. Allein die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen bleibt weiterhin bis zum 7. April 2023 bestehen.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Saarland

Im Saarland ist am 28. Februar 2023 die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen worden. Diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft und tritt mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023)

 

Sachsen

Die Staatsregierung hat die Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 aufgehoben. Bereits seit dem 3. Februar 2023 gelten in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Ab dem 1. März 2023 wurden die Testnachweispflichten nach dem Infektionsschutzgesetz in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ausgesetzt.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Sachsen-Anhalt

Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger
und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Schleswig-Holstein

Die Corona-Bekämpfungsverordnung vom 20. Dezember 2022 wird aufgehoben. Die Landesverordnung zur Aufhebung der Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft. Bis zum 7. April gilt allerdings noch das Infektionsschutzgesetz.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Thüringen

In Thüringen gilt die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Sie tritt am 2. Februar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.

Weitere hilfreiche Links (zuletzt geprüft am 30.03.2023):

 

Aktuelle Situation in Österreich

 

Eine Übersicht über alle derzeit bundesweit geltenden Maßnahmen in Österreich finden Sie auf der Website corona-ampel.gv.at. Aufgrund der Entwicklungen der epidemiologischen Lage hat sich die Bundesregierung entschlossen, österreichweite  Maßnahmen (unabhängig von der „Ampelfarbe“) zu setzen.

Die Verordnung und die zugehörige rechtliche Begründung sind nach der Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes auch im Bereich „Coronavirus – Rechtliches“ verfügbar.

Die Aktuellen Maßnahmen auf einen Blick sowie die von der Bundesregierung präsentierte neue Öffnungsverordnung finden sie hier.

Weitere Informationen finden Sie unter Coronavirus: Häufig gestellte Fragen.

Weitere hilfreiche Links:
Hier finden Sie Links zu aktuellen, konsolidierten Fassungen wichtiger Rechtsvorschriften aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Unter www.ris.bka.gv.at können Sie auch direkt nach Rechtsvorschriften suchen.

Hinweis: Rechtsverbindlich sind die jeweiligen Einzelverordnungen. Diese können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes einsehen.

 

Weitere hilfreiche Links

Hier finden Sie Links zu aktuellen, konsolidierten Fassungen wichtiger Rechtsvorschriften aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Unter www.ris.bka.gv.at können Sie auch direkt nach Rechtsvorschriften suchen.

 

Hinweis: Rechtsverbindlich sind die jeweiligen Einzelverordnungen. Diese können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes einsehen.

 

Corona-Ampel

Die Karte zur Corona-Ampel finden Sie hier. Die Corona-Ampel dient als Werkzeug zur Einschätzung der epidemischen Lagen auf Basis von Schlüsselindikatoren. Die Ampelfarben unterscheiden sich je nach Einschätzung der epidemiologischen Lage und zeigen der Bevölkerung das jeweilige Risiko einer Region (ganz Österreich, einzelne Bundesländer, einzelne Bezirke oder Regionen) an.

Mit jeder Ampelfarbe sind Empfehlungen und Maßnahmen verknüpft, die der Bevölkerung einen Überblick geben sollen, welche Vorsichtsmaßnahmen in welcher Ampelfarbe zu treffen sind oder empfohlen werden. Mehr erfahren

Informationen des Sozialministeriums finden Sie hier.

Alle Reiseinformationen des Außenministeriums finden Sie unter www.bmeia.gv.at.

 

 

Aktuelle Situation in der Schweiz

 

Hier finden Sie die aktuellen Informationen zur Schweiz mit einer Medieninformation vom 16.02.2022.

Informationen zu den Maßnahmen des Bundes finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

Aktuelle Verordnungen finden Sie hier.

Aktuelle Informationen zu Entschädigungen für Erwerbsausfall sind hier zusammengefasst. Kantonale Härtefallprogramme sowie weitere Massnahmen in den Kantonen zur Stützung der Wirtschaft finden Sie hier.

Mit dem vorliegenden, umfangreichen Muster-Schutzkonzept, welches die aktuellen Vorgaben des Bundes für Theater-, Konzert-, und Veranstaltungsbetriebe berücksichtigt, können Sie die für Ihre Betriebe/Events relevanten Punkte herausnehmen und so Ihr individuelles und professionelles Schutzkonzept erarbeiten, um vorbereitet zu sein, wenn es wieder losgeht.

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